FAQ

Kann ich mein im Voraus gezahltes Geld zurückbekommen?

Auch das ist möglich. Wir zahlen Ihnen die vorab überbezahlten Mietgebühren für Ihren Lagerraum zurück. Achten Sie aber darauf, dass die laufenden Mietperioden gedeckt sind.

Können Sie vorab gezahlte Miete zurückbekommen? Ja, wir erstatten vorab überbezahlte Mietgebühren für Ihren Lagerraum.

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Rückerstattung bei Vorauszahlung

Achten Sie darauf, dass die laufenden Mietperioden gedeckt sind, denn diese bleiben natürlich fällig. Den darüber hinaus gezahlten Betrag zahlen wir Ihnen zurück. Bei Fragen zur Abrechnung helfen wir Ihnen über die Seite Kontakt gern weiter.

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Über den Autor

Martin Drumm ist leidenschaftlicher Selfstorage-Unternehmer und Branchenexperte. Mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung im Aufbau und der Führung von Selfstorage-Anlagen unterstützt er Betreiber dabei, ihre Standorte profitabel und zukunftssicher zu machen. Auf dem Selfstorage Experten Blog gibt er wertvolle Tipps, aktuelle Brancheninsights und erprobte Strategien aus der Praxis weiter.

Martin Drumm

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Selfstorage Experte